Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Dorfgemeinschaftsräume im Bürgerhaus Beuchte der Gemeinde Schladen
Aufgrund der §§ 6,8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der z. Z. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schladen in seiner Sitzung am 22.11.2004 die Gebühren für die Benutzung der Dorfgemeinschaftsräume im Bürgerhaus Beuchte der Gemeinde Schladen wie folgt festgelegt:
Bei Benutzung der Dorfgemeinschaftsräume (Gemeinschaftsraum, Küche,Terrasse) betragen die Gebühren:
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzusetzenden Veranstaltungen
a) örtliche Nutzer € 46,--
b) auswärtige Nutzer € 77,--
2. für Familienfeiern
a) örtliche Nutzer € 56,--
b) auswärtige Nutzer € 87,--
3. für gewerbliche Nutzung je Stunde
a) örtliche Nutzer € 15,--
b) auswärtige Nutzer € 26,--
4. für Veranstaltungen nach Ziffer 4 bei Erhebung von Eintrittsgeldern, jedoch ohne Getränkeausschank gegen Entgelt, je Stunde
a) örtliche Nutzer € 18,--
b) auswärtige Nutzer € 34,--
Für Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten am Vortage ( beginnend ab 10.00 Uhr ) werden 50% der jeweiligen Gebühr berechnet.
Leihgebühren:
Tisch, je € 3,--
Stuhl, je € 1,--