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Informationen zu den Gebühren



Auszug aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Isingerode

Bei Benutzung nachstehender Einrichtungen betragen die Gebühren:

a) Gemeinschaftsraum
      
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzusetzenden Veranstaltungen
     a) örtliche Nutzer € 31,-
     b) auswärtige Nutzer € 51,--
      
2. für Familienfeiern
     a) örtliche Nutzer € 41,--
     b) auswärtige Nutzer € 61,--
      
3. für gewerbliche Nutzung je Stunde
     a) örtliche Nutzer € 15,--
     b) auswärtige Nutzer € 26,--
      
4. für Veranstaltungen nach Ziffer 4 bei Erhebung von Eintrittsgeldern, jedoch ohne Getränkeausschank gegen Entgelt, je Stunde
     a) örtliche Nutzer € 10,--
     b) auswärtige Nutzer € 21,--

b) Freifläche (Hof)
      
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzusetzenden Veranstaltungen und für Familienfeiern
     a) örtliche Nutzer € 21,--
     b) auswärtige Nutzer € 41,--
      
2. für gewerbliche Nutzung je Stunde
     a) örtliche Nutzer € 8,--
     b) auswärtige Nutzer € 15,--
      
3. für Veranstaltungen nach Ziffer 4 bei Erhebung von Eintrittsgeldern, jedoch ohneGetränkeausschank gegen Entgelt, je Stunde
     a) örtliche Nutzer € 8,--
     b) auswärtige Nutzer € 15,--

c) Küche
      
1. allgemein – warm -
     a) örtliche Nutzer € 15,--
     b) auswärtige Nutzer € 26,--
      
2. kalt – einschl. Benutzung der Spül- und Kaffeemaschine
     a) örtliche Nutzer € 10,--
     b) auswärtige Nutzer € 15,--

Für Veranstaltungen nach Ziffer 4 bei Erhebung von Eintrittsgeldern jedoch ohne Getränkeausschank gegen Entgelt, je Stunde
     a) örtliche Nutzer € 8,--
     b) auswärtige Nutzer € 13,--

Für Vorbereitungs- und Aufbauarbeiten am Vortage (beginnend ab 10.00 Uhr ) werden 50% der jeweiligen Gebühr berechnet.

Leihgebühren
     Tisch, je € 3,--
     Stuhl, je € 1,--



  • Veranstaltungen kultureller, sportlicher, sozialer Art und solche zur Förderung des Vereinslebens sind zu Ziffer 1 gebührenfrei, wenn keine Eintrittsgelder erhoben werden und kein Getränkeausschank gegen Entgelt erfolgt.

  • Die Gebühren für mehrtägige Veranstaltungen, bei Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit sowie für nicht Aufgeführtes, legt der Verwaltungsausschuss von Fall zu Fall fest.

  • Bei Rücktritt von Veranstaltungen wird eine Gebühr in Höhe von 50% erhoben, wenn dieser innerhalb eines Zeitraumes von 4 Wochen vor Inanspruchnahme der Räumlichkeiten erfolgt. Über Ausnahmen in Krankheits- und Todesfällen, zur Vermeidung von unbilligen Härten, entscheidet der Verwaltungsausschuss.

  • Die Gebührenpflicht entsteht, bei Inanspruchnahme der Einrichtungen. Die Gebühren werden durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Zustellung des Bescheides fällig.

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