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Auszug aus der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus Schladen

Bei Benutzung nachstehender Einrichtungen betragen die Gebühren

a. Saal, Küche und Galerie
      
1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzustellenden Veranstaltungen
     a) örtliche Nutzer € 282,50
     b) auswärtige Nutzer € 422,50
      
2. für Familienfeiern
     a) örtliche Nutzer € 252,50
     b) auswärtige Nutzer € 422,50

b. Saal allein ohne Galerie mit Küche

1. für Vereinsvergnügen oder diesen gleichzustellenden Veranstaltungen
     a) örtliche Nutzer ganzer Saal € 200,00 halber Saal € 132,50
     b) auswärtige Nutzer ganzer Saal € 300,00 halber Saal € 202,50
      
2. für Familienfeiern
     a) örtliche Nutzer ganzer Saal € 173,00 halber Saal € 112,50
     b) auswärtige Nutzer ganzer Saal € 300,00 halber Saal € 218,50

c. Saal allein

1. für gewerbliche Nutzung
     a) des ganzen Saales je Stunde € 35,--
     b) des halben Saales je Stunde € 25,--



  • Für Vorbereitungs - und Aufbauarbeiten am Vortage ( beginnend ab 11.00 Uhr) oder für Aufräumarbeiten nach Veranstaltungen (ebenfalls ab 11.00 Uhr) werden 50 % der jeweiligen Gebühren berechnet.

  • Bei gebührenpflichtigen Veranstaltungen im halben Saal ist eine Kaution in Höhe € 20,-- fällig, für die anderen Buchungsmöglichkeiten in Höhe von € 60,-- , die im Voraus mit der jeweiligen Gebühr zu zahlen sind. Die Kaution wird mit etwaigen Schäden verrechnet.

  • Die Gebühren für mehrtägige Veranstaltungen, bei Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit sowie für nicht Aufgeführtes, legt der Verwaltungsausschuss im Einzelfall fest.

  • Veranstaltungen der Landsmannschaften und Seniorenveranstaltungen sind gebührenfrei, wenn keine Eintrittsgelder erhoben werden und kein Getränkeausschank gegen Entgelt erfolgt. Ansonsten werden Gebühren nach I B Nr.3 veranschlagt.

  • Bei Großveranstaltungen mit erheblichem Aufwand für Vor- und /oder Nachbereitung sind von Vereinen Gebühren in Höhe von € 25,-- für den Tag vor und / oder nach der Veranstaltung zu erheben.

  • Discos, Oldie-Nights usw. können nur von Vereinen gebucht und durchgeführt werden.

  • Bei Rücktritt von Veranstaltungen wird eine Gebühr in Höhe von 50% erhoben, wenn dieser innerhalb eines Zeitraumes von 8 Wochen vor Inanspruchnahme der Räumlichkeiten erfolgt. Über Ausnahmen z. B. in Krankheits- und Todesfällen und zur Vermeidung von unbilligen Härten entscheidet der Gemeindedirektor.

  • Die Gebührenpflicht entsteht mit der Unterzeichnung der Benutzungsvereinbarung. Die Gebühren werden durch Bescheid festgesetzt. 60 % der Gebühren werden 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides, die restlichen 40 % der Gebühren und die Kaution spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung fällig.



    Weiterführende Informationen:

    © Samtgemeinde Schladen ♦ Am Weinberg 9 ♦ 38315 Schladen ♦ www.samtgemeinde-schladen.de